Nach seinem Regierungsantritt 1568 ging Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel daran, in seinem Fürstentum die Reformation einzuführen. Aus dem bereits seit 1529 reformierten Braunschweig und verschiedenen lutherischen Territorien berief er dazu Theologen, die ihm mit ihrem theologischen und kirchenorganisatorischen Sachverstand zur Seite standen. Zu ihnen zählte der Braunschweiger Stadtsuperintendent Martin Chemnitz (* 1522, † 1586), der nach umfassenden Visitationen des Landes 1569 eine Kirchenordnung entwarf, welche die Struktur und inhaltliche Ausrichtung für die neue Braunschweigische Landeskirche festlegte.
Nach einer konfessionellen Öffnung zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter Herzog Anton Ulrich (Toleranz gegenüber der reformierten und der römisch-katholischen Glaubenspraxis 1704 bzw. 1705) wurde zur Stärkung der lutherischen Traditionen des Landes 1709 unter dem Generalsuperintendenten und Hofprediger Gottlieb Treuer die Kirchenordnung erneuert.
Nachweis: Herzog August Bibliothek, M: Gn 284 (1).