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Kirchenordnung für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1709

Quellenprofil

Grundlage der Forschungsarbeit im Projekt stellten Quellengruppen unterschiedlicher Provenienz dar. Einen großen Fundus bildeten dabei Druckschriften, insbesondere die in dieser Form überlieferten Predigttexte, Traktate und Erbauungsschriften. Hinzu kamen einige dichterische und historiographische Werke sowie grundlegende normative Texte, wie Kirchen-, Kloster- oder Hofordnungen. Auch Spiegelliteratur und Manuale fanden in der Forschungsarbeit Berücksichtigung.

Breiten Raum nahm auch das Studium ungedruckter Quellen ein. Diese stammten zunächst einmal aus den verschiedenen Ausbildungsstationen und Berufstätigkeiten der näher erforschten Theologen vor und nach ihrer Berufung zum Oberhofprediger in Wolfenbüttel, so etwa aus Schulen, Universitäten, Pfarrämtern oder auswärtigen Fürstenhöfen. Ein großes Gewicht kam außerdem den komplexen Überlieferungen des braunschweigisch-wolfenbüttelschen Konsistoriums und der welfischen Höfe zu. Korrespondenzen, Bestallungen, Protokolle, Predigten, Gutachten, Berichte und Abrechnungen stellten die wichtigsten Zeugnisgruppen dar, die es auszuwerten galt.

Der größte Teil der untersuchten Druckschriften befindet sich in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Die ungedruckten Quellen werden vor allem im Hauptstaatsarchiv Hannover, im Staatsarchiv Wolfenbüttel und im Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel aufbewahrt. Darüber hinaus sind jedoch auch Bestände weiterer Archive eingesehen worden, so etwa in Braunschweig, Rostock, Stuttgart, Tübingen und Wien.

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Kirchenordnung für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1709

Nach seinem Regierungsantritt 1568 ging Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel daran, in seinem Fürstentum die Reformation einzuführen. Aus dem bereits seit 1529 reformierten Braunschweig und verschiedenen lutherischen Territorien berief er dazu Theologen, die ihm mit ihrem theologischen und kirchenorganisatorischen Sachverstand zur Seite standen. Zu ihnen zählte der Braunschweiger Stadtsuperintendent Martin Chemnitz (* 1522, † 1586), der nach umfassenden Visitationen des Landes 1569 eine Kirchenordnung entwarf, welche die Struktur und inhaltliche Ausrichtung für die neue Braunschweigische Landeskirche festlegte.
Nach einer konfessionellen Öffnung zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter Herzog Anton Ulrich (Toleranz gegenüber der reformierten und der römisch-katholischen Glaubenspraxis 1704 bzw. 1705) wurde zur Stärkung der lutherischen Traditionen des Landes 1709 unter dem Generalsuperintendenten und Hofprediger Gottlieb Treuer die Kirchenordnung erneuert.

Nachweis: Herzog August Bibliothek, M: Gn 284 (1).