Sattlers Berufung ins Konsistorium (1574)
Mit dem abgebildeten Schreiben aus dem Jahr 1574 ordnete der Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel an, angesichts der hohen Arbeitslast im Konsistorium Basilius Sattler zusammen mit Erich Dux, dem Rat und Oberamtmann zu Gandersheim und Calvörde, zur Unterstützung der bisherigen ständigen Mitglieder in diese Landesbehörde zu bestellen.
Zu diesem Zeitpunkt war Sattler Pfarrer an der Wolfenbütteler Hauptkirche Beatae Mariae Virginis, die als Gemeinde- und Hofkirche für die Residenzstadt und das gesamte Fürstentum von besonderer Bedeutung war. Diese Anordnung des Herzogs markiert den Beginn der Arbeit Sattlers im Konsistorium, eine Tätigkeit, die er nur von wenigen Jahren unterbrochen bis zu seinem Tod im Jahr 1624 ausübte. Die Berufung in diese Landesbehörde ermöglichte es ihm, umfassende kirchenpolitische Erfahrungen zu sammeln und sich als kompetenter Theologe für weitere Dienste zu empfehlen. Seine engagierte Arbeit als Landeskirchenrat in der konfliktträchtigen Zeit kurz nach Einführung der Reformation im Territorium war zweifellos neben seiner gerühmten Predigtkunst ein wichtiges Argument für die Berufung zum Hofprediger nach Wolfenbüttel im Jahr 1586. Ab 1589 stand Sattler dem Konsistorium vor. In Kombination mit seinem Amt als höchster Geistlicher des Hofes sicherte ihm der Vorsitz über dieses wichtige Regierungsorgan einen außerordentlich großen Einfluss auf das kirchen-, bildungs- und gesellschaftspolitische Geschehen im Fürstentum.
Nachweis: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 2 Alt Nr. 2817, Bl. 1a-b: Anordnung des Herzogs Julius, Heinrichstadt bei der Veste Wolfenbüttel, 9. Februar 1574.
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